Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen, wenn es durch seine Tätigkeit einen ersatzpflichtigen Schaden an einer Sache oder Person verursacht.
Der Versicherer setzt sich mit dem Anspruchsteller auseinander und zahlt bei berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Ansprüche wehrt er ab. Die Privathaftpflicht des Inhabers ist mitversichert.
Wer mitversichert ist
- der Einzelunternehmer bzw. die Trägergesellschaft
- die Personen, die den Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 102 VVG)
- alle Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber
Nach Vertragsschluss hinzukommende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung vorläufig gedeckt und werden danach fest eingeschlossen. Bei Subunternehmern beschränken Versicherer die Leistung meist auf die Haftung des Auftraggebers, der Subunternehmer muss selbst vorsorgen.
Weitere Sparten
Verkehrshaftung
Haftung von Frachtführern, Spediteuren und Lagerhaltern aus Verkehrsverträgen, nach HGB und CMR.
Kfz- und Flottenversicherung
Rahmenvertrag für Ihren Fuhrpark mit Stückprämie, SF-Klasse oder Flottenmodell.
Ladungs- und Transportversicherung
Güter weltweit per Lkw, Schiff oder Flugzeug, nach DTV Güter 2000/2008 mit voller Deckung.
Firmenrechtsschutz
Anwalts- und Gerichtskosten für Selbstständige, Trucker und Speditionen, in drei Varianten.
Deckungskonzept für Neugründer
Sondereinstufung und Leistungen nach Wahl für Betriebe mit Gewerbeanmeldung bis 13 Monate.
