Entwurf von Smith & Victory für die Hessische Verkehrs-Assekuranz

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Mitarbeiter in einer hellen Lagerhalle

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Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen, wenn es durch seine Tätigkeit einen ersatzpflichtigen Schaden an einer Sache oder Person verursacht.

Der Versicherer setzt sich mit dem Anspruchsteller auseinander und zahlt bei berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Ansprüche wehrt er ab. Die Privathaftpflicht des Inhabers ist mitversichert.

Wer mitversichert ist

  • der Einzelunternehmer bzw. die Trägergesellschaft
  • die Personen, die den Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 102 VVG)
  • alle Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber

Nach Vertragsschluss hinzukommende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung vorläufig gedeckt und werden danach fest eingeschlossen. Bei Subunternehmern beschränken Versicherer die Leistung meist auf die Haftung des Auftraggebers, der Subunternehmer muss selbst vorsorgen.