Mit einer umfangreichen Risikoanalyse entwickeln wir gemeinsam mit unseren Partnern ein lückenloses Deckungskonzept für Ihren Fuhrpark.
Als unabhängiger Versicherungsmakler vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften: Risikoanalyse, Preisvergleich, individuelles Konzept und Abwicklung im Schadenfall.
Die Vorteile unserer Deckungskonzepte
Preiswerter Versicherungsschutz
Stückprämie, SF-Klassen oder Flottenmodell. Zusatzdeckungen wie GAP-Deckung und BBB-Schäden sind einschließbar, ebenso Vollkasko, Teilkasko oder Deckung ohne Kasko mit verschiedenen Selbstbeteiligungen. Mehrwerte sind versicherbar, müssen aber angegeben werden.
Automatischer Kaskoschutz
Zusätzliche Fahrzeuge haben über den Rahmenvertrag automatisch Kaskodeckung, auch wenn sie dem Versicherer noch nicht gemeldet sind.
Deutlich weniger Verwaltung
Bei Veränderungen im Fuhrpark genügt der Fahrzeugschein in Kopie oder die Abmeldebescheinigung per Fax oder Mail. Bei Fahrzeugwechsel gelten die vereinbarten Stückprämien bzw. vorhandene Rabatte weiter.
Beratung durch Spezialisten
Die HVA ist auf Frachtführer und Speditionen spezialisiert und arbeitet mit Spezialisten zusammen, auch für schwierige Fachfragen.
Einfache Abrechnung
Eine Beitragsrechnung für den gesamten Fuhrpark mit Einzelprämien je Fahrzeug. An- und Abmeldungen werden taggenau abgerechnet.
Das kleine ABC der Kfz-Versicherung
AKB
Die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen regeln Rechte und Pflichten zwischen Versicherung und Versichertem. Ergänzt werden sie durch besondere Bedingungen und Tarifbestimmungen.
Deckungsumfang
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, die Kasko lässt sich je nach Alter und Zustand des Fahrzeugs gestalten, dazu die Höhe der Selbstbeteiligung.
Erstprämienverzug
Ist die erste Prämie im Schadenfall noch nicht bezahlt, muss der Versicherer nicht leisten.
GAP-Deckung
Bei Leasing verlangt die Leasinggesellschaft in der Regel Vollkasko. Bietet sie keine GAP-Deckung an, sollte diese abgeschlossen werden.
Kündigung
Ordentlich mit einem Monat Frist zum Ablauf, meist zum 1. Januar. Außerordentlich innerhalb eines Monats nach einer Beitragserhöhung oder nach Regulierung eines Schadens.
Ombudsmann
Schlichtet Streitfälle zwischen Versicherung und Kunden. Bis 5.000 Euro Streitwert entscheidet er, darüber gibt er Empfehlungen.
Schadenfreiheitsklasse
Bestimmt sich nach der Zahl der schadenfreien Jahre. Die Angabe steht in der letzten Beitragsrechnung oder der Police.
Typschlüsselnummer
Herstellerschlüssel (HSN) und Typschlüssel (TSN) identifizieren den Fahrzeugtyp und sind für die Einstufung nötig.
Versicherungswechsel
Der Vorversicherer bestätigt dem neuen Versicherer Vertragsdauer und Schäden. Die Zulassungsstelle erhält eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bzw. Versicherungsübernahme (eVÜ).
Wiederbeschaffungswert
Kaufpreis für ein gleichwertiges, unbeschädigtes Fahrzeug. Bis zu dieser Höhe erstattet die Kasko.
Weitere Sparten
Verkehrshaftung
Haftung von Frachtführern, Spediteuren und Lagerhaltern aus Verkehrsverträgen, nach HGB und CMR.
Ladungs- und Transportversicherung
Güter weltweit per Lkw, Schiff oder Flugzeug, nach DTV Güter 2000/2008 mit voller Deckung.
Betriebshaftpflicht
Schutz, wenn Ihr Betrieb einen ersatzpflichtigen Schaden an einer Sache oder Person verursacht.
Firmenrechtsschutz
Anwalts- und Gerichtskosten für Selbstständige, Trucker und Speditionen, in drei Varianten.
Deckungskonzept für Neugründer
Sondereinstufung und Leistungen nach Wahl für Betriebe mit Gewerbeanmeldung bis 13 Monate.
